Integration von Flüchtlingen in den Schweizer Arbeitsmarkt: zwischen Herausforderungen und Realität. Ergebnisse des Forums zur Beschäftigung

Text: Svitlana Prokopchuk

Am 6. Dezember 2025 fand in Zürich das Integrationsforum IntegraS 2025 statt, an dem ukrainische Flüchtlinge, Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und Behörden teilnahmen, um gemeinsam die Herausforderungen und Erfolge der Integration von Migranten in der Schweiz zu diskutieren. Das Forum wurde von der NGO Vidnova in Zusammenarbeit mit der USB Association und mit finanzieller Unterstützung des Kantons Zürich organisiert.

Solche Foren, die in verschiedenen Kantonen in Zusammenarbeit mit Behörden, staatlichen Institutionen sowie Schweizer und ukrainischen NGOs durchgeführt werden, sind eine wichtige Plattform, um ukrainische Flüchtlinge zu informieren und zur Integration in den Schweizer Arbeitsmarkt zu motivieren.

Sprecher, Staatssekretariat für Migration SEM Samuel Wyss skizzierte die wichtigsten Regeln, Perspektiven und Herausforderungen, mit denen Menschen konfrontiert sind, die aufgrund des Krieges gezwungen sind, die Ukraine zu verlassen. „Der Bundesrat hat bereits entschieden: Der Status S wird nicht vor März 2027 aufgehoben. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn der Krieg tatsächlich beendet ist und keine ernsthafte Lebensgefahr mehr in der Ukraine besteht“, betonte Wyss. Gleichzeitig hat diese „Verlängerung der Stabilität“ auch eine Kehrseite: Die Perspektiven nach 2027 bleiben ungewiss. Genau diese Ungewissheit ist eine der größten psychologischen und sozialen Herausforderungen sowohl für die Ukrainer als auch für die Arbeitgeber.

Beschäftigung: positive Dynamik, aber mit Herausforderungen

Offiziellen Statistiken zufolge sind etwa die Hälfte der Ukrainer im erwerbsfähigen Alter, die seit mehr als drei Jahren in der Schweiz leben, bereits beschäftigt. Das sind etwa 17’000 Personen. Der Staat betrachtet diese Zahl als positives Signal und ist bestrebt, sie weiter zu steigern. Zu diesem Zweck wurde das Genehmigungsverfahren für die Arbeitsaufnahme abgeschafft – jetzt reicht eine Mitteilung des Arbeitgebers aus. Jobcoaches und regionale Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) werden aktiv einbezogen. Die Integrationsförderung wird vom Staat finanziert und beträgt etwa 3000 Schweizer Franken pro Person und Jahr. Gleichzeitig idealisiert Samuel Wyss die Situation nicht. Er räumt ein, dass viele Ukrainer gezwungen sind, eine Arbeit anzunehmen, die unter ihrer Qualifikation liegt. Seiner Meinung nach ist dies jedoch eine typische Situation auch für Schweizer zu Beginn ihrer Karriere. Das Wichtigste ist, erste Erfahrungen zu sammeln, Empfehlungen zu erhalten und sich auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren.

Motion Friedli: Wer erhält ab Ende 2025 den Status S, wer nicht?

Eines der umstrittensten Themen war die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Friedli. Seit November prüft das SEM, ob eine Rückkehr in bestimmte sieben sogenannte „sichere” Regionen der Ukraine akzeptabel ist. Das bedeutet, dass ein Teil der neuen Antragsteller möglicherweise keinen S-Status erhält. Die Möglichkeit eines Asylantrags bleibt bestehen. Die Liste der «sicheren» Regionen kann sich je nach Sicherheitslage in der Ukraine ändern, und über jeden Neuankömmling wird individuell entschieden. „Wichtig ist, dass diejenigen, die bereits den S-Status haben, nicht unter die neuen Regeln fallen”, betonte Samuel Wyss.

Reisen in die Ukraine: nicht mehr als 15 Tage in einem halben Jahr

In seiner Rede wies Samuel Wyss auch auf die neuen parlamentarischen Regeln für Reisen in die Ukraine hin. Es ist vorgesehen, dass sich Personen nicht länger als 15 Tage pro Kalenderhalbjahr in der Ukraine aufhalten dürfen. Die Anzahl der Reisen ist nicht begrenzt – die Beschränkung gilt nur für die Gesamtzahl der Tage. Eine Überschreitung dieser Grenze kann sich auf den Schutzstatus auswirken.

Rechtliche Unsicherheit – die größte Herausforderung

Was passiert nach fünf Jahren Aufenthalt ukrainischer Flüchtlinge in der Schweiz? Eine eindeutige Antwort gibt es derzeit nicht. Es gibt zwei grundlegende Mechanismen. Der erste ist der Übergang zu einer Aufenthaltsbewilligung der Kategorie B. Allerdings bleibt auch diese Bewilligung in ihrer derzeitigen Form vorübergehend und hängt von der Gültigkeit des S-Status ab. Der zweite Mechanismus sind Härtefälle. Dabei handelt es sich um eine rechtliche Möglichkeit, bei der die Einwanderungsbehörden eine Ausnahme machen und einer Person oder ihren Familienangehörigen erlauben können, in der Schweiz zu bleiben (oder in das Land einzureisen), auch wenn die Standardbedingungen nicht erfüllt sind. Die Entscheidung wird nicht automatisch getroffen, sondern auf der Grundlage einer individuellen Bewertung aller Lebensumstände des jeweiligen Einzelfalls. Samuel Wyss räumt ein: Aufgrund fehlender klarer langfristiger Perspektiven können Ukrainer keine stabilen Lebenspläne schmieden, Arbeitgeber scheuen sich, in Arbeitnehmer ohne dauerhaften Status zu investieren, und die Integration ohne Garantien wird psychologisch schwieriger. Politische Entscheidungen werden wahrscheinlich noch ausgearbeitet werden. Konkrete Garantien gibt es jedoch noch nicht. Die Zuversicht in die Zukunft bleibt begrenzt, obwohl Instrumente zur Selbstverwirklichung und Integration derzeit verfügbar sind.

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